Für den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Leichtbau BW GmbH, Landesagentur für Leichtbau Baden-Württemberg, Breitscheidstr. 4, 70174 Stuttgart, Deutschland, Sitz und Registergericht: Stuttgart HRB 744578 (im Folgenden „Leichtbau BW“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Fassung. Die AGB können auf der Internetseite der Leichtbau BW, www.leichtbau-bw.de/impressum, eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden.
Die Informationen bei Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO können auf der Internetseite der Leichtbau BW, www.leichtbau-bw.de/datenschutz eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden.
- 1. Vertragsabschluss
- 1.1 Durch den Kauf einer Eintrittskarte für eine Veranstaltung der Leichtbau BW kommen vertragliche Beziehungen in Bezug auf die Veranstaltung ausschließlich zwischen der Leichtbau BW und dem Käufer zustande (nachfolgend: „Parteien“).
- 1.2 Der Kauf der Eintrittskarten erfolgt vor Ort oder elektronisch über das Teilnehmermanagementsystem von COREVENTUS GmbH, Agentur für Live-Marketing und Live-Kommunikation, Talheimer Str. 32, 74223 Flein (nachfolgend: COREVENTUS GmbH“) über die Internetseite von COREVENTUS GmbH, www.coreventus.de
- 1.3 Die Kaufpreisangaben auf der Internetseite der COREVENTUS GmbH dienen nur der Information und sind kein bindendes Angebot seitens der Leichtbau BW. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Abgabe des verbindlichen Angebots erhält der Käufer eine Bestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung gilt als Angebotsannahme durch die Leichtbau BW und stellt zugleich die Eintrittskarte zur Veranstaltung der Leichtbau BW dar. Die Annahme seitens der Leichtbau BW erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer seine Zahlungsdaten (Rechnungsadresse und Kreditkartendaten bzw. PayPal-Daten) vollständig und korrekt eingibt und die Deckungsanfrage positiv ausfällt. Im Falle einer Bezahlung auf Rechnung, erfolgt die Angebotsannahme durch die Leichtbau BW ferner unter der aufschiebenden Bedingung der fristgemäßen Begleichung des Rechnungsbetrages.
- 1.4 Der Kauf einer Eintrittskarte zu einer Veranstaltung der Leichtbau BW ist rechtsverbindlich. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB besteht nicht.
- 1.5 Die Anzahl an verfügbaren Eintrittskarten ist begrenzt. Freie Plätze werden nach dem Eingangsdatum und der Eingangsuhrzeit der Anmeldung vergeben. Ein Anspruch auf Erteilung einer Eintrittskarte besteht nicht.
- 1.6 Der Vertragstext wird nach dem Abschluss des Vertrages von COREVENTUS GmbH gespeichert.
- 2. Rücktritt durch den Teilnehmer
- Bei einem Rücktritt nach dem 10.10.2022 oder bei Nichterscheinen wird dem Teilnehmer ein Unkostenbeitrag in Höhe von 78,00 € (inkl. 19% MwSt.) in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird in voller Höhe einer sozialen Einrichtung aus Baden-Württemberg gespendet.
- 3. Absage und Verlegung der Veranstaltung durch die Leichtbau BW
- 3.1 Die Leichtbau BW behält sich das Recht vor, gegen die unverzügliche Rückerstattung des Kaufpreises, die Veranstaltung abzusagen oder zeitlich zu verlegen, wenn bis zum Ablauf der Anmeldefrist weniger als 2/3 der vorhandenen Eintrittskarten verkauft sind und daher nach pflichtgemäßer Einschätzung der Leichtbau BW die Durchführung der Ausstellung nicht gewährleistet werden kann („Geringanmeldung“). Eine Absage oder Verlegung der Veranstaltung kommt auch dann in Betracht, wenn eine Durchführung am Veranstaltungsort aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, die die Leichtbau BW nicht zu vertreten hat. Dies betrifft sämtliche Fälle höherer Gewalt. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Hilfsstoffen wie Elektrizität, Heizung etc. sowie Streiks und Aussperrungen werden – sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder von der
Leichtbau BW zu vertreten sind – einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt. - 3.2 Eine Absage oder Verlegung kommt auch aus sonstigen wichtigen Gründen in Betracht.
- 3.3 Im Falle einer Absage oder einer zeitlichen Verlegung der Veranstaltung hat die Leichtbau BW den Käufer unverzüglich schriftlich oder per Email hierüber zu informieren. Die Geltendmachung der Erstattung des Kaufpreises erfolgt gegenüber der Leichtbau BW unter der Adressangabe: Leichtbau BW GmbH, Landesagentur für Leichtbau Baden-Württemberg, Breitscheidstraße 4, 70174 Stuttgart, Deutschland
E-Mail: info@leichtbau-bw.de - 3.4 Bezüglich der Haftung gilt die Regelung in Ziff. 5.
- 4. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen
- Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- oder Videokameras ist nicht gestattet. Aufnahmen mit derartigen Geräten sowie durch den Einsatz von Mobiltelefonen – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt, soweit nicht ausnahmsweise eine ausdrückliche Gestattung vorliegt.
- 5. Haftung
- Die Leichtbau BW haftet nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es liegt eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit vor. In Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (also solcher, welche die Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Leichtbau BW auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Schadenersatz wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit zu leisten ist.
- 6. Schlussbestimmungen
- 6.1 Für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Vertragsbeziehung zwischen der Leichtbau BW und dem Käufer ist ausschließlicher Gerichtsstand (auch für Scheck- und Wechselklagen) für beide Parteien Stuttgart, wenn es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt. Der Leichtbau BW bleibt es jedoch vorbehalten, abweichend hiervon, gerichtliche Schritte auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers einzuleiten. Stuttgart ist ausschließlicher Gerichtsstand, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
- 6.2 Stuttgart ist Erfüllungsort, wenn es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann handelt.
- 6.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 6.4 Die Vertragssprache ist deutsch.
- 6.5 Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen nicht berührt.
Stuttgart, Mai 2022